VAG Art. 45 / Finma / Cicero

Allgemein

Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch das BPV in Bern wahrgenommen. Der Art. 45 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

Informationspflicht
Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Als Versicherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:

Identität und Adresse
Die Provema AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler (Makler). Die Register-Nummer bei der Finma lautet F01350221. Der Firmensitz befindet sich in 8807 Freienbach.

Zusammenarbeit / Vertragsbeziehung mit den Versicherungsunternehmen
Provema AG ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich und auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).

Meldestelle für den Haftungsfall
Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösst möglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit ist, Herr Reto Sturzengger Geschäftsführer der Provema AG, zu kontaktieren.

Bearbeitung der Personendaten
Die Provema AG gewährleistet, dass ihre Mitarbeitenden die ihnen anvertrauten Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln.